Lizenzkauf

am Attersee

Fischereiberechtigung & Lizenzpreise am Attersee

 

Das Fischereirevier Attersee gibt bekannt, dass die Ausgabe einer Fischereilizenz nur unter Vorlage einer Fischereilegitimation, z.b. O.Ö Fischerkarte, deutscher Fischereierlaubnisschein, Fischerkarten anderer Bundesländer, möglich ist. Die O.Ö. Jahresfischerkarte (vormals Lizenzbuch) ist zwingend notwendig. Die O.Ö. Fischerkarte und O.Ö. Jahresfischerkarte (Vormals Lizenzbuch) kann ausschließlich vom OÖ. Landesfischereiverband ausgestellt werden.

Wenn Sie eine Jahresfischerkarte benötigen, wenden Sie sich bitte an den Oö. Landesfischereiverband, Stelzhamerstraße 2 – 2. Stock (Goethekreuzung), 4020 Linz, Tel.: +43 732 650507, Fax.: +43 732 650507 20, E-Mail: fischerei@lfvooe.at

Hier geht es zur Datenerfassung des OÖ. Landesfischereiverbandes.

Kinder unter 12 Jahren dürfen die Fischerei mit einer Angelrute und einem Köder vom Ufer und Boot unter Aufsicht eines Fischereiberechtigten, der im Besitz der O.Ö.Jahresfischerkarte ist, gratis ausüben. (Nicht erlaubt ist Hegenenfischen) Es sind die Betriebsordnung und die Vorschriften des O.Ö. Fischereigesetzes einzuhalten.
Studentenlizenzen sind ausschließlich im SAB-Büro unter Vorlage des Studentenausweises bis zum vollendeten 27. Lebensjahr zu beziehen.

Information über den Fischfang in Oberösterreich.

Wenn Sie in Oberösterreich den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie eine gültige Jahresfischerkarte (Vormals Lizenzbuch) oder eine Gastfischerkarte und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und im Regelfall eine schriftliche oder elektronische Bewilligung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters des betreffenden Fischwassers mit sich führen.

Die Jahresfischerkarte wird vom Oö. Landesfischereiverband ausgestellt. Wenn Sie erstmalig die Ausstellung einer Jahresfischerkarte beantragen, müssen Sie die für die Ausübung des Fischfangs unerlässlichen rechtlichen, theoretischen und praktischen Kenntnisse besitzen (fischereiliche Eignung). Mit der Entrichtung der oö. Jahresfischerkartenabgabe wird die Fischerkarte für das jeweilige Kalenderjahr gültig.

Die fischereiliche Eignung ist durch die Vorlage einer vom Oö. Landesfischereiverband ausgestellten Bescheinigung über die Teilnahme an einer von diesem durchzuführenden Unterweisung mit anschließender (bestandener) Prüfung nachzuweisen. Die aktuellen Termine der Unterweisungen finden Sie auf der Homepage des Oö. Landesfischereiverbands unter dem Abschnitt Unterweisungen.

Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang nur in Begleitung einer Aufsichtsperson ausüben, die zur Ausübung des Fischfanges berechtigt ist. Die Aufsichtsperson ist für die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften verantwortlich.

Körperlich und/oder psychisch beeinträchtigte Personen ohne Fischkarte dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson, die zur Ausübung des Fischfangs berechtigt ist, fischen, wobei ein Behindertenpass bzw. ein entsprechendes ärztliches Attest mitzuführen ist.

Eine in einem anderen Bundesland oder bei Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben, im Ausland ausgestellte gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild bzw. in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis ist der Oö. Fischerkarte gleichgestellt.

VERKAUFSTART: Verkaufsbeginn von Lizenzen für das folgende Kalenderjahr ist der 02. Jänner.

Fangzeiten:
Gelten vom 01. April bis 20. Nov. jeden Jahres, Tag und Nacht, wobei das Fischen in der Nacht (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) nur vom Ufer aus gestattet ist.

Bereich:
Als Bereich gilt der ganze See, mit Ausnahme der in der Betriebsordnung angeführten
Einschränkungen (Abstand von Zuflüssen, etc.)

Allgemeines:
Die Fischerei kann nur mit gültiger O.Ö.Jahresfischerkarte (vormals Lizenzbuch) ausgeübt werden. Zum Erwerb einer Lizenz benötigen sie eine, durch eine Prüfung erworbene amtliche Fischerkarte. Mit einer Jahreskarte E- Boot, Tages oder Wochenkarten ist man berechtigt, die Fischerei vom Ufer als auch vom Boot auszuüben. Eine Tageskarte ist 24 Stunden gültig vom Zeitpunkt des Ausstellens. Die Gültigkeit aller Lizenzen bezieht sich ausschließlich auf das Ausstellungsdatum und kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden. Für nicht voll ausgenutzte Lizenzen kann keine Rückvergütung gewährleistet werden.

Attersee
Erwachsene

Attersee Boot Jahr: € 333,-

Attersee Ufer Jahr: € 233,-

Attersee 1 Woche: € 100,-

Attersee 1 Tag: € 40,-

Als Jugendliche gelten Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr!

Attersee
Student

Attersee Boot Jahr: € 105,-

Attersee Ufer Jahr: € –

Attersee 1 Woche: € –

Attersee 1 Tag: € –

Als Jugendliche gelten Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr!

Attersee
Jugendliche

Attersee Boot Jahr: € 105,-

Attersee Ufer Jahr: € 80,-

Attersee 1 Woche: € 25,-

Attersee 1 Tag: € 10,-

Als Jugendliche gelten Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr!

VERKAUFSTART: Verkaufsbeginn von Lizenzen für das folgende Kalenderjahr ist der 02. Jänner.